Der Vergleich für Industrieunternehmen

NIS2 vs. KRITIS-Dachgesetz:
Was gilt für wen?

Beide Gesetze treffen 2026 viele Industriebetriebe – aber sie regeln Unterschiedliches. Hier sehen Sie den klaren Vergleich: Zielgruppen, Pflichten, Fristen, Bußgelder und wann beide gleichzeitig gelten.

Die Kurzantwort
In einem Satz

NIS2 regelt die Cybersicherheit, das KRITIS-Dachgesetz die physische Resilienz kritischer Anlagen. Viele größere Betreiber fallen unter beide Regelwerke – mit zwei getrennten Registrierungen.

Beide Regelwerke im Überblick
Zwei Gesetze, zwei Schutzebenen – aber mit klarem Bezug zueinander.
Cyber-Ebene

NIS2 / NIS2UmsuCG

EU-Richtlinie (EU) 2022/2555, in Deutschland umgesetzt durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (in Kraft seit 6. Dezember 2025). Verpflichtet Betreiber wesentlicher und wichtiger Einrichtungen zu Cybersicherheits-Risikomanagement, Meldepflichten und BSI-Registrierung.

Betrifft: 18 Sektoren, ~29.500 Unternehmen in Deutschland – darunter viele Produktionsbetriebe ab 50 MA / 10 Mio. € Umsatz.

Zum NIS2-Check →

Physische Ebene

KRITIS-Dachgesetz

Nationales Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 (in Kraft seit 17. März 2026). Verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zu physischer Resilienz: Risikoanalysen, Schutzmaßnahmen und Resilienzpläne gegen Ausfälle, Sabotage und Naturgefahren.

Betrifft: 11 Sektoren kritischer Infrastrukturen mit nationaler / überregionaler Versorgungsrelevanz.

Zum KRITIS-Check →

NIS2 vs. KRITIS-Dachgesetz – die Vergleichstabelle
Alle zentralen Kriterien direkt gegenübergestellt.
Kriterium NIS2 KRITIS-DachG
SchutzebeneCybersicherheit (digital)Physische Resilienz
EU-GrundlageNIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555CER-Richtlinie (EU) 2022/2557
Nationale UmsetzungNIS2UmsuCG (BGBl. 2024 I Nr. 307)KRITIS-Dachgesetz (BGBl. 2026)
In Kraft seit6. Dezember 202517. März 2026
ZielgruppeWesentliche & wichtige EinrichtungenBetreiber kritischer Anlagen (BKA)
Sektoren18 Sektoren (~29.500 Unternehmen)11 Sektoren
Größenschwelleab 50 MA / 10 Mio. € Umsatz (Regelfall)Versorgungsrelevanz (Orientierung: ≥ 500.000 Personen)
Fokus der PflichtenRisikomanagement, Meldepflichten, TOMRisikoanalyse, physische Schutzmaßnahmen, Resilienzplan
Zuständige BehördeBSIBBK (physisch) + BSI (Cyber)
RegistrierungBSI-Plattform (Nachfrist abgelaufen 31. Juli 2026)BBK/BSI-Plattform (seit 17. Juli 2026)
Max. Bußgeld10 Mio. € / 2 % (WEI: 7 Mio. / 1,4 %)20 Mio. €
Fehlende RegistrierungEigener Tatbestand: bis 500.000 €Bußgeldbewehrt

Quellen: NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 & NIS2UmsuCG (BGBl. 2024 I Nr. 307); CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 & KRITIS-Dachgesetz (BGBl. 2026); BSI- und BBK-Veröffentlichungen. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Kann beides gleichzeitig gelten?
Ja – und für viele größere Betreiber ist genau das der Fall.

Der Überschneidungsfall: Betreiber kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz gelten in der Regel zugleich als besonders wichtige Einrichtungen unter NIS2. Dann müssen beide Regelwerke erfüllt werden – mit zwei getrennten Registrierungen: NIS2 beim BSI und KRITIS über die BBK/BSI-Plattform. Zwei Verfahren, zwei Fristen, zwei Nachweisketten. Wer nur eines im Blick hat, riskiert Bußgelder aus dem jeweils anderen.

Entscheidungshilfe: Was gilt für Sie?
Drei Fragen, die die Richtung vorgeben – ersetzen keine rechtliche Prüfung.
💻
Verarbeiten Sie Daten / betreiben Sie IT-Systeme in einem der 18 NIS2-Sektoren und überschreiten 50 MA bzw. 10 Mio. € Umsatz?
→ Dann fallen Sie wahrscheinlich unter NIS2. NIS2-Betroffenheit prüfen
🏭
Betreiben Sie eine Anlage mit hoher Versorgungsrelevanz (nationale / überregionale Bedeutung, Orientierung ≥ 500.000 Personen)?
→ Dann ist das KRITIS-Dachgesetz relevant. KRITIS-Betroffenheit prüfen
⚠️
Trifft beides zu?
→ Dann müssen Sie beide Regelwerke erfüllen – inklusive zwei getrennter Registrierungen. Behandeln Sie NIS2 und KRITIS als parallele Projekte.
Häufige Fragen: NIS2 vs. KRITIS-Dachgesetz
Die wichtigsten Fragen zum Verhältnis der beiden Regelwerke.

NIS2 regelt die Cybersicherheit: Betreiber wesentlicher und wichtiger Einrichtungen müssen Risikomanagement, Meldepflichten und technische Schutzmaßnahmen umsetzen. Das KRITIS-Dachgesetz regelt die physische Resilienz kritischer Anlagen – also den Schutz vor Naturgefahren, Sabotage, Ausfällen und anderen physischen Bedrohungen. Vereinfacht: NIS2 schützt die digitale Ebene, das KRITIS-Dachgesetz die physische Ebene. Beide ergänzen sich und können dasselbe Unternehmen gleichzeitig treffen.

Ja. Betreiber kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz gelten in der Regel zugleich als besonders wichtige Einrichtungen unter NIS2. In diesem Fall müssen beide Regelwerke erfüllt werden – mit zwei getrennten Registrierungen: die NIS2-Registrierung beim BSI und die KRITIS-Registrierung über die BBK/BSI-Plattform. Es handelt sich um zwei separate Verfahren mit eigenen Fristen und Nachweispflichten.

Für NIS2 ist in Deutschland das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die zuständige Aufsichts- und Registrierungsbehörde. Für das KRITIS-Dachgesetz liegt die Zuständigkeit für die physische Resilienz beim BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe); die Cyber-Anteile kritischer Anlagen betreut weiterhin das BSI. Betreiber, die unter beide Gesetze fallen, haben es daher mit zwei Behörden zu tun.

NIS2 erfasst 18 Sektoren und betrifft in Deutschland rund 29.500 Unternehmen – darunter viele Produktions- und Industriebetriebe ab bestimmten Größenschwellen (ab 50 Mitarbeitenden bzw. 10 Mio. € Umsatz). Das KRITIS-Dachgesetz erfasst 11 Sektoren kritischer Infrastrukturen und richtet sich an Betreiber kritischer Anlagen mit nationaler oder überregionaler Versorgungsrelevanz. Der Kreis der KRITIS-Betreiber ist mit schätzungsweise rund 1.800 Anlagenbetreibern deutlich kleiner als der der NIS2-Einrichtungen – KRITIS-Betreiber bilden also eine Teilmenge, kein Gegenstück zu den NIS2-Betroffenen.

Unter NIS2 drohen besonders wichtigen Einrichtungen Bußgelder von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, wichtigen Einrichtungen bis zu 7 Mio. € oder 1,4 %. Eine fehlende Registrierung ist ein eigenständiger Bußgeldtatbestand von bis zu 500.000 €. Das KRITIS-Dachgesetz sieht Bußgelder von bis zu 20 Mio. € vor. In beiden Fällen gilt jeweils der höhere Betrag, und die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes.

Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten; die BSI-Nachfrist zur Registrierung endete am 31. Juli 2026 und ist damit bereits verstrichen – die Registrierungspflicht besteht aber unverändert fort. Das KRITIS-Dachgesetz ist am 17. März 2026 in Kraft getreten; die Registrierung kritischer Anlagen über die BBK/BSI-Plattform ist seit dem 17. Juli 2026 möglich (spätestens drei Monate nach Identifikation als kritische Anlage). Beide Pflichten sollten weiterhin im Blick behalten werden.