Was ist NIS2 – und wen betrifft es im Produktionsbereich?
NIS2 (Network and Information Security Directive 2) ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. In Deutschland ist sie seit dem 6. Dezember 2025 durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) verbindliches Recht. Sie löst die erste NIS-Richtlinie ab und erfasst mit rund 29.500–30.000 Unternehmen einen wesentlich größeren Kreis als ihr Vorgänger.
Warum ist NIS2 für Produktionsunternehmen relevant? Das Gesetz nennt 18 Sektoren – darunter explizit das Verarbeitende Gewerbe (Anlage 2), das Maschinen- und Anlagenbau, Elektronik, Kfz-Herstellung und sonstigen Fahrzeugbau umfasst. Hinzu kommen die Sektoren Chemie und Lebensmittel. Viele mittelständische Produktionsbetriebe sind damit erstmals direkt reguliert.
Wer ist konkret betroffen? Entscheidend sind zwei Kriterien: die Zugehörigkeit zu einem der 18 NIS2-Sektoren und die Unternehmensgröße. Das Gesetz unterscheidet zwei Einstufungen:
- Besonders wichtige Einrichtung (BEI): ≥ 250 Mitarbeitende oder ≥ 50 Mio. € Jahresumsatz (Großunternehmen). Proaktive BSI-Aufsicht, höchste Bußgelder.
- Wichtige Einrichtung (WEI): 50–249 Mitarbeitende und 10–49 Mio. € Jahresumsatz (Mittlere Unternehmen). Anlassbezogene BSI-Aufsicht.
- Darunter: Grundsätzlich nicht direkt betroffen – außer bei Sonderregelungen für bestimmte kritische Infrastrukturbetreiber in Anlage-1-Sektoren.
Wichtig für Konzerne: Zurechnungsregeln können dazu führen, dass auch Tochtergesellschaften unterhalb der Schwellen als betroffen gelten, wenn der Konzern sie überschreitet. Umgekehrt können auch kleine eigenständige Betriebe als Zulieferer über die Lieferkettensicherheitspflichten ihrer Auftraggeber indirekt in die Pflicht genommen werden.
Die 18 NIS2-Sektoren im Überblick
- Energie
- Transport und Verkehr
- Bankwesen
- Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheit
- Trinkwasser
- Abwasser
- Digitale Infrastruktur
- IKT-Dienstleistungsmanagement (B2B)
- Öffentliche Verwaltung
- Weltraum
- Post- und Kurierdienste
- Abfallbewirtschaftung
- Chemie
- Lebensmittel
- Verarbeitendes Gewerbe (inkl. Maschinenbau, Elektronik, Kfz)
- Digitale Dienste
- Forschung
Quellen: NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), BGBl. 2024 I Nr. 307, in Kraft ab 6. Dezember 2025; BSI-Informationen zur NIS2-Umsetzung.