Cyber Resilience Act:
Was Hersteller & Importeure jetzt wissen müssen
Der CRA verpflichtet Unternehmen, die vernetzte Produkte in der EU verkaufen, zu Security by Design, CE-Kennzeichnung und Schwachstellen-Meldepflichten. Ab Dezember 2027 gilt er vollständig.
Quellen: Verordnung (EU) 2024/2847, Anhang III (wichtige Produkte – Klasse I & II) und Anhang IV (kritische Produkte); Europäische Kommission – „The Cyber Resilience Act – Summary of the legislative text". Klasse I und II sind Unterkategorien der „wichtigen Produkte" nach Anhang III; die überwiegende Mehrheit der Produkte fällt in die Default-Kategorie (Selbstbewertung, Modul A). Keine Rechtsberatung.
Quellen: Verordnung (EU) 2024/2847, Art. 71 (Inkrafttreten am 10.12.2024, Geltung ab 11.12.2027); Meldepflichten nach Art. 14 anwendbar ab 11.09.2026; Europäische Kommission – „Shaping Europe's digital future: Cyber Resilience Act".
Quellen: Verordnung (EU) 2024/2847, Art. 64 (Sanktionen). Verstöße gegen die wesentlichen Anforderungen (Anhang I) sowie Art. 13 und 14 unterliegen dem höchsten Rahmen (15 Mio. € / 2,5 %). Es gilt jeweils der höhere Betrag. Keine Rechtsberatung.
| Kriterium | CRA | NIS2 | KRITIS-DachG |
|---|---|---|---|
| Rechtsform | EU-Verordnung (direkt) | EU-Richtlinie → NIS2UmsuCG | Nationales Gesetz (DE) |
| Zielgruppe | Hersteller & Importeure vernetzter Produkte | Betreiber wesentlicher & wichtiger Einrichtungen | Betreiber kritischer Anlagen (11 Sektoren) |
| Fokus | Produktsicherheit, CE-Kennzeichen | Organisationspflichten, Incident Reporting | Physische & cyber-physische Resilienz |
| Vollständig ab | 11. Dezember 2027 | 6. Dezember 2025 (DE: NIS2UmsuCG) | 17. März 2026 (In Kraft); Registrierung ab 17. Juli 2026 |
| Max. Bußgeld | 15 Mio. € / 2,5 % Umsatz | 10 Mio. € / 2 % (WEI: 7 Mio. / 1,4 %) | 20 Mio. € |
| Registrierung | Keine (CE-Kennzeichen) | BSI-Plattform (NIS2UmsuCG) | BBK-Plattform (physisch) + BSI (Cyber) |
Quellen: Verordnung (EU) 2024/2847 (CRA); NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 & NIS2UmsuCG (BGBl. 2024 I Nr. 307); KRITIS-Dachgesetz (BGBl. 2026) & CER-Richtlinie (EU) 2022/2557. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Der CRA gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die in der EU in Verkehr gebracht werden – also Hardware mit Software-Komponenten und reine Software-Produkte. Ausgenommen sind u.a. medizinische Geräte (MDR), Kfz (UNECE R155) und Luftfahrt – dort gelten eigene Sektorregeln. Open-Source-Software, die nicht kommerziell vertrieben wird, ist ebenfalls ausgenommen.
Security by Design bedeutet, dass Sicherheitsanforderungen von Beginn der Produktentwicklung an berücksichtigt werden müssen – nicht erst nachträglich. Konkret: minimale Angriffsfläche, Verschlüsselung, keine Standard-Passwörter, sicheres Update-Verfahren und eine dokumentierte Software Bill of Materials (SBOM). Diese Anforderungen gelten für den gesamten Produktlebenszyklus von mindestens fünf Jahren.
Bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen gilt eine zweistufige Meldepflicht: Innerhalb von 24 Stunden muss eine Frühwarnung an ENISA erfolgen. Innerhalb von 72 Stunden folgt eine vollständige Meldung mit Schweregrad und verfügbaren Maßnahmen. Die Meldepflichten gelten ab dem 11. September 2026 – also rund 15 Monate vor der vollständigen Anwendung des CRA am 11. Dezember 2027.
Eine Software Bill of Materials (SBOM) ist eine maschinenlesbare Liste aller Software-Komponenten, Bibliotheken und Abhängigkeiten eines Produkts – vergleichbar einer Zutatenliste. Der CRA verpflichtet Hersteller, eine SBOM zu erstellen und auf Anfrage Behörden bereitzustellen. Standardformate sind SPDX (ISO/IEC 5962) und CycloneDX. Importeure sollten sicherstellen, dass ihre Lieferanten eine aktuelle SBOM bereitstellen.
NIS2 reguliert Betreiber von wesentlichen und wichtigen Diensten (Organisationspflichten, Incident Reporting). Der CRA reguliert Hersteller und Importeure von Produkten mit digitalen Elementen (Produktsicherheit, CE-Kennzeichen). Beide Regelwerke können ein Unternehmen gleichzeitig treffen: Ein Hersteller vernetzter Industriesteuerungen kann sowohl als Betreiber unter NIS2 als auch als Hersteller unter dem CRA fallen.
Ja – der CRA führt ein CE-Kennzeichen für Produkte mit digitalen Elementen ein. Es bestätigt, dass das Produkt die Sicherheitsanforderungen des CRA erfüllt. Für Default-Klasse-Produkte ist eine Selbstbewertung (Konformitätserklärung) ausreichend. Klasse-I-Produkte können harmonisierte Normen nutzen, Klasse-II-Produkte benötigen zwingend eine Drittpartei-Zertifizierung. Kritische Produkte benötigen eine EU-Zertifizierung nach EUCC-Schema.