NIS2- & KRITIS-Beratung:
erst Klarheit, dann ein Experte
Die meisten Beratungsanbieter starten mit einem Kontaktformular. Wir starten mit einem kostenlosen Check, der in 5 Fragen zeigt, welche Regelwerke für Sie wirklich gelten. Erst danach – und nur auf Wunsch – meldet sich ein Resilienz-Experte bei Ihnen.
| Kriterium | Typische Beratungs-Website | Blackout-Check Industrie |
|---|---|---|
| Erster Schritt | Kontaktformular oder Whitepaper-Download | Kostenloser Selbst-Check, kein Formular nötig |
| Abgedeckte Regelwerke | meist nur NIS2 oder nur ein Thema | NIS2, KRITIS, CRA, DORA, TISAX gleichzeitig |
| Physische Resilienz | selten Teil des Angebots | Notstrom, Notfallplan, BCM inklusive |
| Erstkontakt | oft erst nach Terminvereinbarung | Ergebnis sofort, Experte danach optional |
Kein Verkaufsgespräch: Das Erstgespräch dient ausschließlich der Einordnung Ihrer Situation. Ob und mit wem Sie danach zusammenarbeiten, entscheiden ausschließlich Sie.
Fristen zur Orientierung: KRITIS-Registrierung bei BBK/BSI seit 17.7.2026; NIS2-Nachfrist zur Registrierung endete am 31.7.2026 (NIS2UmsuCG), Registrierungspflicht besteht fort; CRA-Meldepflichten ab 11.9.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Das hängt stark vom Umfang ab: von einer punktuellen Betroffenheitsprüfung bis zur vollständigen Begleitung der Umsetzung. Verlässliche Pauschalpreise gibt es am Markt kaum, weil Aufwand und Ausgangslage von Unternehmen zu Unternehmen stark variieren. Deshalb starten wir anders: Zuerst klärt der kostenlose Betroffenheits-Check, welche Regelwerke überhaupt greifen. Erst danach macht ein Resilienz-Experte ein konkretes, auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
Sie machen zunächst den kostenlosen Betroffenheits-Check (5 Fragen, direktes Ergebnis) oder nutzen direkt das Kontaktformular. Ein Resilienz-Experte meldet sich danach persönlich bei Ihnen, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Das Erstgespräch dient der Einordnung Ihrer Situation und ist unverbindlich – es ist kein Verkaufsgespräch und begründet keine Zahlungspflicht.
Das NIS2UmsuCG schreibt keine externe Rolle zwingend vor, verlangt aber, dass die Geschäftsleitung Risikomanagementmaßnahmen umsetzt und überwacht – persönliche Haftung eingeschlossen. Viele Unternehmen ohne eigene Informationssicherheits-Abteilung holen sich deshalb externe Unterstützung für Betroffenheitsprüfung, Umsetzung und Nachweisführung. Ob das für Sie sinnvoll ist, hängt von vorhandenem Know-how und Kapazität ab – genau das klärt das unverbindliche Erstgespräch.
Die meisten Beratungsanbieter starten mit einem Kontaktformular oder Whitepaper. Wir starten mit einem kostenlosen, öffentlich zugänglichen Selbst-Check, der in wenigen Minuten alle fünf zentralen Regelwerke – NIS2, KRITIS-Dachgesetz, Cyber Resilience Act, DORA und TISAX – gleichzeitig einordnet, plus praxisnahen Leitfäden zur physischen Blackout-Resilienz. Erst wenn Sie eine konkrete Einschätzung wollen, vermitteln wir den Kontakt zu einem passenden Resilienz-Experten.
Nach Ihrer Anfrage meldet sich in der Regel innerhalb von 24 Stunden ein Resilienz-Experte bei Ihnen. Die NIS2-Nachfrist ist am 31. Juli 2026 abgelaufen (die Registrierungspflicht besteht aber unverändert fort, mit weiterhin drohendem Bußgeld) und die KRITIS-Registrierung läuft seit 17. Juli 2026 – deshalb lohnt sich eine zügige erste Einordnung, auch wenn die eigentliche Umsetzung je nach Umfang mehrere Wochen bis Monate dauern kann.
Ja. Der Betroffenheits-Check ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Auch das anschließende Erstgespräch mit einem Resilienz-Experten ist unverbindlich und kostenfrei – Sie gehen keine Verpflichtung ein und entscheiden danach selbst, ob und wie Sie weitermachen möchten.